Persönliche-Schutzausrüstung / Dach-Arbeiten





Persönliche-Schutzausrüstung:
- Bei Arbeiten in der Produktion ist die Persönliche-Schutzausrüstung zu verwenden dies bedeutet u.a. das Tragen von Sicherheitsschuhen sowie bei Arbeiten an offenen Geräten (z.B. Bohren, Flexen u.ä.) oder bei Anordnung durch den Ansprechpartner die Nutzung von Schutzbrillen und Gehörschutz. Die persönliche Schutzausrüstung ist von Ihnen, als externes Unternehmen, zu stellen. Die o.g. Aufstellung zeigt beispielhaft, welche PSA wann getragen werden muss.
Hinweis zur Arbeitskleidung:
- In den Produktionsbereichen ist enganliegende Arbeitskleidung zu tragen, Schmuck, Ringe und der gleichen sind abzulegen. Die Arbeitskleidung muss den entsprechenden Bedingungen, z.B. bei Schweißarbeiten schwer entflammbar, angepasst sein.
Arbeiten auf dem Dach:
- Das Betreten von Dächern ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ansprechpartner von GLÖCKLER erlaubt. Besteht an Arbeitsplätzen Absturzgefahr, so sind die Mitarbeiter entsprechend den geltenden Vorschriften (z. B. Fanggerüste, Fangnetze oder Sicherheitsgeschirre) zu sichern.
- An der Gebäuderückseite ist eine Steigleiter angebracht, diese ist zum Aufstieg auf das Dach zu verwenden, diese Verwendung ist obligatorisch.
- Die Information der Zugangsmöglichkeiten und die Tragfähigkeit des Daches erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner.
- Schutzmaßnahmen gegen Abrutschen und Abstürzen sowie gegen Herabfallen von Baustoffen und Werkzeugen nach außen und nach innen treffen.
- Brandschutzmaßnahmen bei Flamm-, Flex und Schweißarbeiten sicherstellen! Brandwache organisieren! Feuerlöscheinrichtungen sind bereitzustellen.
