Gefahrstoffe

  • Gefahrstoffe sind nur für Tätigkeiten zu verwenden bei denen diese unbedingt zur Anwendung kommen müssen!
    Bei Stoffen und Gebinden die Sie selbst im Rahmen des Besuches Bereitstellen, sind Sicherheitsdatenblätter (nicht älter als 3 Jahre) bereitzuhalten.
  • Am Arbeitsplatz ist nur die Tagesmenge bereitzustellen!
  • Die erforderlichen Schutzmaßnahmen wie Handschuhe sind ggf. zu tragen und zu nutzen!
  • Gefährliche Stoffe dürfen nur in geeigneten Behältern aufbewahrt und transportiert werden. Alle Behältnisse müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und beschriftet sein (zugelassene Kennzeichnung nach dem geltenden Landesrecht).
  • Die Lagerung brennbarer Stoffe (Müllcontainer, Holzpaletten, Plastikabfälle usw.) direkt an Gebäudeaußenwänden ist unzulässig.
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