Gefährliche Alleinarbeit
- Das Beisein mindestens einer zweiten Person anstreben.
- Arbeiten in Sichtweite einer anderen Person ausführen.
- Beurteilung der Gefährdung bei Alleinarbeit anhand Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Regel 112-139.
- Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems.
- Tragen eines Notrufgerätes, das Alarm auslöst, wenn der Alleinarbeitende zu Boden sinkt. Das Notrufgerät erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner.
