Gefährliche Alleinarbeit

  • Das Beisein mindestens einer zweiten Person anstreben.
  • Arbeiten in Sichtweite einer anderen Person ausführen.
  • Beurteilung der Gefährdung bei Alleinarbeit anhand Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Regel 112-139.
  • Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems.
  • Tragen eines Notrufgerätes, das Alarm auslöst, wenn der Alleinarbeitende zu Boden sinkt. Das Notrufgerät erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner.
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