Brandschutz und Notausgänge



- Ruhe bewahren
- Sofern möglich Brandbekämpfung (Selbstschutz beachten) vornehmen
- Ansprechpartner von GLÖCKLER informieren
- Brandmeldung vornehmen
- Maschinen abschalten.
- Auf kürzestem Weg das Gebäude verlassen.
- Sammelplatz aufsuchen!
- Kontrolle durchführen: Werden Kollegen vermisst?
- Meldung über Vermisste an Rettungskräfte abgeben.
- Anweisungen der Rettungskräfte und Evakuierungshelfer ist Folge zu leisten.
Notruf Feuerwehr – ist über die 0-112 zu verständigen!
- Bei staubhaltigen Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass elektronische Frühwarnsysteme z. B. Rauchmelder zu Schaden kommen können, sind diese in Absprache mit Ihrem Ansprechpartner zu deaktivieren.
- Arbeiten mit offenem Feuer, Lötarbeiten, Schweiß- und Schneidarbeiten sowie Flex arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn vorher ein Erlaubnisschein für diese Arbeiten ausgestellt wurde.
- Die Genehmigung ist rechtzeitig über den Ansprechpartner bei GLÖCKLER zu beantragen.
- Bei allen o. g. Arbeiten sind Feuerlöscher griffbereit zu halten.
- Hinweis: Das Freischalten von elektronischen Frühwarnsystemen (z. B. Rauchmelder) muss vom Betrieb freigegeben werden. Hierfür ist der Ansprechpartner von GLÖCKLER hinzuzuziehen.
Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen sind stets freizuhalten. Brandschutztüren dürfen weder verstellt noch verkeilt werden. Besteht aufgrund der Arbeitsauftrages die Notwendigkeit, dass derartige Einrichtungen temporär bestimmungsgemäß nicht verwendet werden können, so ist Ihr Ansprechpartner zu Informieren.
Im Brandfall ist das Gebäude unverzüglich auf einem sicheren Weg zu verlassen. Benutzen Sie nur die gekennzeichneten Wege und Flächen sowie auf Treppen den Handlauf. Auf keinen Fall den Fahrstuhl benutzen! Bitte finden Sie sich am vorgesehenen Sammelpunkt (siehe Flucht- und Rettungsplan) ein!
